Anfänge und Grundlagen
Die Entwicklungsdienste waren in der jungen Bundesrepublik unter den ersten Institutionen, die Entwicklungszusammenarbeit gestalteten. Die ersten Fachkräfte wurden von kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Diensten entsandt noch bevor es das Entwicklungsministerium überhaupt gab. Am 18. Juni 1969 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Entwicklungshelfergesetz (EhfG), das den Entwicklungsdienst erstmals rechtlich verankerte. Damit wurde der Entwicklungsdienst fester Bestandteil der bundesdeutschen Entwicklungszusammenarbeit und wird seitdem staatlich gefördert. Das Gesetz legt u.a. vertragliche Rahmenbedingungen der Entwicklungsdienstverträge fest und benennt die Aufgaben der Träger. Da Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer einen solidarischen Dienst ohne Erwerbsabsicht leisten, übernehmen die Träger und der Staat eine Fürsorgepflicht sowie die soziale Grundsicherung.
Die Grundsicherung umfasst auch die Rückkehr. So legt § 12 des EhfG fest, dass nach Deutschland zurückgekehrte Entwicklungshelfer/innen, die einen neuen Arbeitsplatz suchen, „unter Berücksichtigung der besonderen Erfahrungen und Erkenntnisse […] vermittelt und beruflich gefördert werden“ sollen.
Vorausschauend gründete die Karl-Kübel-Stiftung als juristischer Träger bereits im Januar 1969 das Förderungswerk, das genau diese Aufgabe wahrnehmen sollte. Die Steuerung übernahm ein neu gebildeter Trägerkreis, der sich aus den Trägern der Entwicklungsdienste sowie der Karl-Kübel-Stiftung zusammensetzte. Die Aufbauphase wurde noch aus Eigenmitteln finanziert, Ende 1970 bewilligte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine finanzielle Förderung der Rückkehrarbeit.
Erste Entwicklungshelfer/innen waren im Auftrag von Dienste in Übersee (DÜ) schon ab 1961 und des Deutschen Entwicklungsdiensts (DED) ab 1964 nach Tansania, Indonesien, Libyen, Afghanistan oder Indien ausgereist. Sie waren die ersten, die sich an das Förderungswerk wandten. Im Jahr 1968/69 nahmen bereits 239 zurückgekehrte Fachkräfte von fünf Trägern (AGIAMONDO e.V. (bis 2019: Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe – AGEH), Deutscher Entwicklungsdienst (DED), Dienste in Übersee (DÜ), EIRENE, Weltfriedensdienst (WFD)) die Leistungen des Förderungswerks in Anspruch, 1972 waren es schon 357. Die Angebote umfassten in den ersten Jahren:
- Bildungsberatung
- Stipendien für berufliche Fortbildungen
- Seminare (ab 1970)