Das Entwicklungshelfer-Gesetz
Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer (EH) sind berufserfahrene Fachkräfte, die auf Basis eines Entwicklungshelfer-Dienstvertrags für eine befristete Zeit in einem Land des globalen Südens leben und arbeiten.
Seit den 60er Jahren haben über 30.000 Fachkräfte einen Entwicklungsdienst geleistet. Der Begriff 'Entwicklungshilfe' stammt aus dieser Zeit, der Dienst selbst hat sich mit den zahlreichen globalen Veränderungen und Herausforderungen weiterentwickelt. Nach wie vor braucht es Menschen, die bereit sind, einen solchen zeitlich befristeten solidarischen Dienst in Ländern des Südens zu leisten.
Die Rahmenbedingungen für ihr Engagement sind im Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) festgeschrieben. Dieses regelt die vorgesehenen Leistungen und die soziale Absicherung der Fachkräfte. Dort ist auch festgelegt, nach welchen Kriterien Träger des Entwicklungsdienstes als solche anerkannt werden. Nur diese Träger können Entwicklungshelfer-Dienstverträge schließen.
Das EhfG ist am 18. Juni 1969 in Kraft getreten.