Bundeskanzlerin Merkel über 50 Jahre Entwicklungshelfergesetz
"Ein Aushängeschild für unser Land"
Berlin/Köln/Bonn, 12. Juli 2019. „Ihre Arbeit ist ein Aushängeschild für unser Land“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem Festakt für Fachkräfte im Entwicklungsdienst in Berlin. „Sie zeigen, wofür Deutschland steht: Achtung der Menschenwürde, partnerschaftlicher Umgang und Verlässlichkeit“, so die Kanzlerin. Vor 50 Jahren wurde der Entwicklungsdienst gesetzlich geregelt und dem Wehrdienst gleichgestellt. Mehr als 30.000 Menschen waren in den vergangenen 50 Jahren als Entwicklungshelfer tätig.
Die Aufgaben der Fachkräfte sind vielfältig: Sie reichen von Landwirtschaft über Ressourcenschutz, Bildung und Gesundheit bis zur Friedensarbeit und Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft. Längst ist Entwicklungsdienst keine Einbahnstraße mehr, inzwischen kommen auch Fachkräfte aus Ländern des Globalen Südens nach Deutschland.
Jedes Jahr werden mehrere Hundert Fachkräfte für einen Entwicklungsdienst gesucht. Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung, der Vertrag geht in der Regel über drei Jahre. Aktuell sind 1.129 Fachkräfte weltweit in 92 Ländern im Entwicklungsdienst tätig. Die Mehrheit der Fachkräfte ist zwischen 30 und 50 Jahre alt, ein knappes Drittel älter als 50 Jahre, 11 Prozent jedoch auch jünger als 30 Jahre.
Vor 50 Jahren, am 18. Juni 1969, verabschiedete der Deutsche Bundestag das Entwicklungshelfer-Gesetz. Es regelt die Entsendung von Fachkräften, die in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leisten, „um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zum Fortschritt dieser Länder beizutragen“.
Den Ehrentag für zurückgekehrte Fachkräfte veranstalten die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) und die Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste (AGdD).